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SWK 33, 20. November 2010, Seite R 75

Pensionsansprüche: Abfindung

Kapitalzahlungen zur Abfindung von Pensionsansprüchen kommen als begünstigte Entschädigungen i. S. d. § 32 EStG in Betracht. Die Pensionsabfindung ist als "Schadensausgleich" für den Verlust eines Pensionsanwartschaftsrechts zu werten. Dabei darf die Initiative zum Abschluss der Abfindungsvereinbarung nicht vom Pensionsberechtigten ausgegangen sein. - (§ 37 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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