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UFS zur Vergütung der Erdgasabgabe bei Stromerzeugung
Maßgeblichkeit des tatsächlichen Wirkungsgrades
In einer jüngsten Entscheidung hatte sich der UFS Linz abermals mit der Methode zur Ermittlung des begünstigten (d. h. vergütungsfähigen) Erdgaseinsatzes bei der Erzeugung elektrischer Energie auseinanderzusetzen. Der UFS erteilte den von der Abgabepflichtigen bzw. der Betriebsprüfung vertretenen "Extrempositionen" eine Absage; die leicht fassliche bzw. auf den vorhandenen bzw. eruierbaren Parametern basierende "Methode des tatsächlichen Wirkungsgrades" entspreche nach Ansicht des UFS dem Willen des Gesetzgebers. Diese vom UFS Linz vertretene Methode ist vergleichbar der BMF-Pauschalregelung, ersetzt jedoch den vom BMF festgesetzten Wirkungsgrad (44 %) durch den tatsächlichen Wirkungsgrad.
1. Der relevante Sachverhalt vor dem UFS
Der UFS Linz hatte sich jüngst mit der Berufung eines Elektrizitätsunternehmens gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend die Wiederaufnahme der Verfahren zur Erdgasabgabe bzw. der Festsetzung der Erdgasabgabenvergütung auseinanderzusetzen.
Anlass war eine bei der Abgabepflichtigen im Jahr 2007 durchgeführte Betriebsprüfung; Prüfungsgegenstand war insbesondere auch die Erdgasabgabe sowie die geltend gemachte Erdgasabgabenvergütung. Mithilfe einer Kraft-W...