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Salzburger Steuerdialog 2010: Zweifelsfragen zur Einkommensteuer
Mitunternehmerschaft – Betriebsaufgabe – Gewinnfreibetrag – sonstige Einkünfte etc.
Anfang Mai 2010 fand der diesjährige Salzburger Steuerdialog statt. Die Beantwortung der Zweifelsfragen zur Einkommensteuer wurde kürzlich veröffentlicht.Im Folgenden werden die wesentlichsten Punkte - gegliedert nach Sachverhalt, Frage und Antwort - dargestellt.
1. Mitunternehmerschaften: Tätigkeitsvergütungen an einen Mitunternehmer (§ 23 Z 2 EStG 1988 - EStR 2000, Rz. 1127 ff., 5801 ff.)
1.1. Sachverhalt
Eine Fremdenpension wird in Form einer GesBR geführt. Der Gewinn wird gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelt. An der Gesellschaft beteiligt sind jeweils zur Hälfte die Ehegatten, die Betriebsliegenschaft steht im Hälfteeigentum der Gesellschafter. Gewinne/Verluste werden laut Vertrag 50:50 aufgeteilt. Die Ehegattin führt den Pensionsbetrieb und erhält dafür eine Tätigkeitsvergütung. Der Ehegatte bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Es werden positive Betriebsergebnisse erzielt und der Ehegattin unter Berücksichtigung des Vorweggewinns (Tätigkeitsvergütung) positive Einkünfte zugerechnet, während beim Ehegatten laufend Verluste entstehen:
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Gewinn gesamt | Tätigkeitsvergütung B | Anteil A – 50 % | Anteil B – 50 % | Gesamt B | |
2007 | 3.000 | 15.000 | –6.000 | –6.000 | 9.000 |
2008 | 2.000 | 18.000 | –8.000 | –8.000 | 10.000 |
2009 | 4.000 | 21.000 | –8.500 | –8.500 | 12.500 |
Vie...