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Keine stillschweigende Zustimmung der Europäischen Kommission zur Versagung des vollen Vorsteuerabzugs!
Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens - Zeitraum ab 1. 1. 2004
Mit Schreiben vom hat die Europäische Kommission das gegen die Republik Österreich eingeleitete Vertragsverletzungsverfahrenbezüglich des vollen Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Immobilien eingestellt. Die Finanzverwaltungleitet daraus ab, dass sich die Europäische Kommission der Ansicht der Finanzverwaltung und der Spruchpraxis des UFSangeschlossen habe, wonach der Vorsteuerabzug für den privat genutzten Anteil auch für Zeiträume nach dem nicht zustehe. Die Finanzverwaltung und der UFS haben ihre Auffassung damit begründet, dass durch die mit 1. 1. und erfolgten legistischen Änderungen das in § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG verankerte Vorsteuerabzugsverbot nicht berührt wurde und somit das Beibehaltungsrecht nicht aufgegeben wurde. Das dem nicht so ist, soll im Folgenden kurz dargestellt werden.
1. Begründung des Vertragsverletzungsverfahrens
Die Europäische Kommission hat Österreich am in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten seine Umsatzsteuerrechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem Ausschluss des Rechts auf Abzug der Vorsteuer auf Kosten für dem Unternehmen zugeordnete Immobilien, die teilweise privat genutzt werden, zu ändern. Zudem veröffentlichte die...