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ÖBA 12, Dezember 2015, Seite 871

FMA-Entwurf der Eigentümerkontrollverordnung 2016

Durch das Inkrafttreten des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016 (VAG 2016) am treten neben dem bisherigen VAG 1978 auch alle darauf basierenden Verordnungen mit außer Kraft. Die FMA veröffentlichte daher am den Entwurf der neuen Eigentümerkontrollverordnung 2016 (EKV 2016), wodurch es neben redaktionellen Anpassungen auch zu geringfügigen inhaltlichen Änderungen der EKV kommt.

Im Vergleich zur EKV in der aktuellen Fassung gibt es geringfügige redaktionelle Anpassungen. Geändert wurden beispielsweise die Bezeichnung von Prozentsätzen mit „%“ statt mit „vH“ und die Verweise auf andere Aufsichtsgesetze (insbesondere auf das VAG 2016).

Inhaltlich soll das Erfordernis der amtlichen Beglaubigung bei der Vorlage von Kopien der aktuellen Satzung, des aktuellen Gesellschaftsvertrags oder ähnlicher Vereinbarungen gestrichen werden. Die Anzeige von rechtskräftig abgeschlossenen (Verwaltungs-)Strafverfahren soll nunmehr nur noch für die vergangenen fünf (statt zehn) Jahre vorgeschrieben werden. Insolvenz-, Ausgleichs- oder vergleichbare Verfahren sollen nur noch angezeigt werden müssen, wenn die Einsichtgewährung in die Insolvenzdatei noch nicht abgelaufen ist. Die EKV 2016 soll mit in Kraft treten.

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