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Investitionszuwachsprämie
• Kunstwerke sind grundsätzlich nicht abnutzbar. Die Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung nach § 8 Abs. 4 EStG 1988 für sich allein macht ein Wirtschaftsgut nicht zu einem solchen, das der Absetzung für Abnutzung unterliegt. Folglich kann in Bezug auf die Bilder und Statuen keine Investitionszuwachsprämie geltend gemacht werden. - (§ 108e EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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