zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 3, 20. Jänner 2010, Seite R 6

Gebühren: Übersetzer

Für die Tätigkeit des Übersetzens von auf Band aufgezeichneten Telefongesprächen ist (nur) die Gebühr gemäß § 54 Abs. 1 Z 3 GebAG 1975 (für die Zuziehung zu gerichtlichen Vernehmungen oder Verhandlungen) in Ansatz zu bringen. - (§ 54 Abs. 1 Z 3 GebAG 1975), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...