zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 3, 20. Jänner 2010, Seite W 7

Aktuelle Rechtsprechung des OGH

Arbeitsrecht - Gesellschaftsrecht - (Wirtschafts-)Strafrecht - Wettbewerbsrecht/Kartellrecht

Johannes Peter Gruber und Helen Pelzmann

Die folgende Übersicht fasst wichtige aktuelle Entscheidungen des OGH aus den verschiedensten Bereichen des Wirtschaftsrechts im weitesten Sinn kurz und kompakt zusammen.

1. Arbeitsrecht

Betriebsrat: Der Betriebsinhaber hat dem Betriebsrat zur Erfüllung seiner Aufgaben (unter anderem) Räumlichkeiten in angemessenem Umfang unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Werden die Kosten dafür vorweg aus dem Betriebsratsfonds gezahlt, dann hat der Betriebsratsfonds - und nicht der Betriebsrat - einen Bereicherungsanspruch nach § 1042 ABGB gegen den Betriebsinhaber ().

Austritt: Ein Angestellter kann vorzeitig austreten, wenn ihm der Dienstgeber sein Gehalt ganz oder teilweise "ungebührlich vorenthält". Es kommt dabei auf den Zeitpunkt der Austrittserklärung an; spätere Entwicklungen sind nicht zu berücksichtigen. Gibt ein Arbeitgeber seine Zahlungsunfähigkeit bekannt, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, ob dem Arbeitnehmer ein weiterer Verbleib im Arbeitsverhältnis zumutbar ist. Die Bekanntgabe der Zahlungsunfähigkeit ohne weitere Erklärungen ist allerdings jedenfalls ein Austrittsgrund ().

Universität: Das Universitätsgese...

Daten werden geladen...