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Vorsteuerabzug für kurzfristig an Gäste vermietete Ferienwohnungen bei Liebhabereivermutung?
Österreichische Verwaltungspraxis und Versuch der Einordnung dieser nationalen Vorgangsweise in das EU-Recht und die EuGH-Judikatur
Wird eine Ferienwohnung erworben/errichtet, die dann neben einer möglichen (geringfügigen) Privatnutzung an Urlaubsgäste für kurzfristige Dauer vermietet werden soll, stellt sich die Frage nach der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs für die Anschaffung bzw. Herstellung. Die Vermietung erfolgt zu marktüblichen Preisen. Die Wohnung soll möbliert sein; außerdem werden Nebenleistungen angeboten. Nach herrschender Auffassung und Praxis stellt die verlustträchtige Vermietung einer Ferienwohnung in Bezug auf die Umsatzsteuer einen klassischen Fall der Liebhaberei dar. Es wird also vom Finanzamt eine Prognoserechnung verlangt werden, und ein Vorsteuerabzug kommt nur bei Erzielung eines Gesamtüberschusses im Beobachtungszeitraum von 20 Jahren zur Geltung. Aber kann diese Vermietungstätigkeit umsatzsteuerlich in Hinblick auf das EU-Recht eine Tätigkeit im Sinn des § 1 Abs. 2 Z 3 LVO sein?
1. Sachverhalt
Es wird eine Ferienwohnung erworben bzw. errichtet. Der Erwerb/die Herstellung der Ferienwohnung erfolgt zum überwiegenden Teil mit Fremdmitteln.
Die Ferienwohnung befindet sich in einem Fremdenverkehrsgebiet, und es ist geplant - neben einer untergeordneten Privatnutzung -, diese Ferienwohnung zu ...