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AfA erst ab Vermietung bei umfangreicher Sanierung
AfA erst ab Vermietung bei umfangreicher Sanierung (§ 16 Abs. 1 Z 8 EStG)
Ein Steuerpflichtiger erwarb 2004 ein kleineres Gebäude um 190.000 Euro und steckte in die Sanierung des Gebäudes 100.000 Euro. Die Sanierung des Gebäudes endete laut Anlageverzeichnis im Jahre 2006, sodass das Gebäude erst im Jahr 2006 für die Vermietung bereitstand. Somit stand das Gebäude im Streitjahr 2004 nicht zur Vermietung bereit.
Die "Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung" ist diejenige Zeitspanne, auf welche die Anschaffungs- oder Herstellungskosten "gleichmäßig verteilt" (d. h. auf die gesamte Zeitspanne) abzusetzen sind, womit klar ist, dass mit dem Beginn dieser Zeitspanne auch die AfA beginnt. Daher ist der Beginn der "Verwendung oder Nutzung" zugleich der AfA-Beginn. Aus dem letzten Satz von § 7 Abs. 1 EStG 1988 (nur "genutzt") ist zu schließen, dass "Nutzung" der weiter gehende Begriff ist, der auch die "Verwendung" umfasst. Sowohl "Nutzung" als auch "Verwendung" deuten sprachlich darauf hin, dass damit das tatsächliche Nutzen bzw. Verwenden gemeint ist und dass das bloße Vorhandensein noch nicht zur Nutzung bzw. Verwendung gehört, wenngleich in bestimmten Fällen auch das bloße Vorhandensein (Widmung als Teil der Einkunftsquelle) ei...