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Absetzung für Abnutzung
• Wirtschaftsgüter, die der Abnutzung unterliegen, sind solche, deren Wert durch die Benutzung allmählich aufgezehrt wird, sei es, dass sie durch den Gebrauch in ihrer Substanz immer mehr vermindert und schließlich ganz aufgebraucht werden, sei es, dass sie durch ihre Verwendung und Nutzung in ihrer Gebrauchsfähigkeit immer mehr herabgesetzt werden. Es sind Wirtschaftsgüter, die durch die bestimmungsgemäße Verwendung technisch oder wirtschaftlich verschleißen oder im Zeitablauf laufend an Wert verlieren. Für unkörperliche Wirtschaftsgüter kommt die durch Zeitablauf bedingte Wertminderung zum Tragen. - (§ 7 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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