Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 9, 20. März 2010, Seite R 13
Glücksspielgesetz: Beschlagnahme
• Eine Beschlagnahme nach § 53 Abs. 2 GSpG ist bereits bei Vorliegen eines Verdachts eines fortgesetzten Verstoßes gegen das Glücksspielgesetz gerechtfertigt. - (§ 53 Abs. 2 GSpG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
(, 0179, 0180)