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Typisierende Betrachtungsweise und doppelte Haushaltsführung
Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr, relevante Einkünfte am Familienwohnsitz, Einkünfte aus einem landwirtschaftlichen Betrieb, Verpflegungsmehraufwand
Bei der steuerrechtlichen Beurteilung der doppelten Haushaltsführung findet ebenso wie in anderen Fällen der Abgrenzung zwischen Privat- und Berufs- bzw. Betriebssphäre eine typisierende Betrachtungsweise statt. Anders als etwa beim Verpflegungsmehraufwand wird diese Methode einer vereinfachten Sachverhaltsfeststellung in den Rechtssätzen zur doppelten Haushaltsführung bislang kaumerwähnt und auch nicht konsequent umgesetzt.
1. Typisierende Betrachtungsweise und doppelte Haushaltsführung
Die steuerrechtliche Behandlung von Ausgaben für eine doppelte Haushaltsführung einschließlich der Familienheimfahrten ist ein klassisches Beispiel richterlicher Rechtsfortbildung. Grundsätzlich handelt es sich bei diesen Kostenarten um nichtabzugsfähige Ausgaben gemäß § 20 Abs. 1 Z 1 und 2 EStG. Die Tatbestände der gesetzlichen Abzugsverbote werden teleologisch reduziert und die mit einem berufsbedingten Doppelwohnsitz zusammenhängenden Mehrausgaben unter den allgemeinen Werbungskosten- und Betriebsausgabenbegriff gemäß §§ 4 Abs. 4 und § 16 Abs. 1 EStG subsumiert, wenn aus bestimmten Unzumutbarkeitsgründen von erheblichem objektiven Gewicht die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Erwerbstätigkeit unterbleibt.
Anwendu...