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Abgabenfestsetzung: Verjährung
• Nach § 209a Abs. 1 BAO steht der Eintritt der Verjährung einer Abgabenfestsetzung, die in einer Berufungsentscheidung zu erfolgen hat, nicht entgegen. Dies gilt auch für die zehnjährige (absolute) Verjährung. - (§ 209a Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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