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Zeitpunkt des Abflusses von Sozialversicherungsbeiträgen
Zeitpunkt des Abflusses von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 4 Abs. 3 EStG)
Hat der Berufungswerber im Jahr 2008 17.000 Euro an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vorausbezahlt, ist aber auf dem Kontoauszug der Hinweis enthalten, dass das Guthaben über Antrag rückzahlbar ist, so folgt daraus, dass der Berufungswerber zum Zeitpunkt der Überweisung die Verfügungsmacht über den in Rede stehenden Betrag noch nicht verloren hatte, sondern jederzeit die von ihm geleistete Summe rücküberweisen hätte lassen können. Somit liegen Betriebsausgaben erst in dem Zeitpunkt vor, in dem die Sozialversicherungsanstalt die Sozialversicherungsbeiträge mit dem am Beitragskonto bestehenden Guthaben verrechnet hat ().