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Betriebliche Nutzung eines Holzschuppens
Betriebliche Nutzung eines Holzschuppens (§ 4 Abs. 1 EStG)
Ist aufgrund der engen räumlichen Nähe zum privaten Wohnbereich (Holzschuppen auf einem Gartengrundstück unmittelbar gegenüber dem Wohnhaus) und der konkreten Vermischung mit Privatgegenständen eine auch nur untergeordnete betriebliche Nutzung nicht feststellbar, stellt ein angeblicher Lagerraum weder Betriebsvermögen dar, noch kann eine Nutzungseinlage angesetzt werden ().