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Die Behandlung des Vermögensgegenstands Wald im Ertragsteuerrecht
Ein Vergleich der Länder Österreich, Deutschland, Tschechien und Slowakei
Immer größer werdende Betriebe in der Forstwirtschaft und die bestehenden handels- und steuerrechtlichen Buchführungsgrenzen lassen es immer wichtiger erscheinen, sich auch mit der korrekten Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Vermögensgegenstände zu beschäftigen. Das wesentliche Anlagevermögen von Forstbetrieben ist der Wald, das stehende Holz. Da sich die Produktion von Holz wesentlich von allen anderen industriellen und landwirtschaftlichen Produktionen durch die exorbitante Länge des Produktionszeitraumsunterscheidet, stellt sich die Frage, ob die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen bei der Erfassung dieses Vermögensgegenstands diesem Problem gerecht werden und ob die angewandte Praxis diesbezüglich konform geht. Im Folgenden soll der ertragsteuerliche Ansatz des Vermögensgegenstands Wald in Österreich, Deutschland, Tschechien und der Slowakei untersucht werden.
1. Österreich
1.1. Steuerliche Buchführungspflicht
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, deren Umsatz 400.000 Euro übersteigt oder deren Einheitswert 150.000 Euro übersteigt, sind zur doppelten Buchführung verpflichtet. Es gilt jedoch zu beachten, dass bei Überschreiten der genannten Grenzen die Buchführungs...