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Kapitalvermögen: KESt
• Erfolgt kein Nutzungsvorbehalt anlässlich der Übertragung einer Liegenschaft auf eine Stiftung, ist die (unentgeltliche) Nutzung der Liegenschaft seitens der Stifter ein Nutzungsvorteil und Kapitalertragsteuer zu entrichten. - (§ 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988), (Abweisung)
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