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Deutschland: Erweiterte Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
(B. R.) - Der Deutsche Bundestag hat am im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 die Neuregelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b dEStG (der dem § 20 Abs. 1 Z 1 lit. d EStG 1988 vergleichbar ist) zur steuerlichen Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer beschlossen. Im Jahre 2007 waren die Möglichkeiten, diese Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzuziehen, erheblich eingeschränkt worden.
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom , 2 BvL 13/09; vgl. hiezu Renner, Deutschland: Ausschluss der Abzugsfähigkeit eines Arbeitszimmers verfassungswidrig, SWK-Heft 25/2010, S 769) müssen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer aber auch dann steuerlich abziehbar sein, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Rückwirkend zum sind die Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer steuerlich absetzbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung darstellt oder kein anderer Arbeitsplatz für die betriebliche oder berufliche Betätigung zur Verfügung steht.
Von der Neuregelung besonders betroffen sind z. B. Lehrer, denen in der Schule zur Unter...