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ÖBA 12, Dezember 2017, Seite 811

Entwurf der Warenderivateverordnung

Am veröffentlichte die FMA den Entwurf einer Verordnung, mit der in Bezug auf bestimmte Warenderivate Positionslimits gesetzt und Positionsmeldepflichten ausgesetzt werden (WDV). Durch die WDV kommt die FMA ihrer Verpflichtung gem § 18 Abs 1 BörseG 2018 zur Festlegung von Positionslimits für Warenderivate, die an inländischen Handelsplätzen gehandelt werden, nach. Die FMA macht außerdem von der Ermächtigung gem § 20 Abs 6 BörseG 2018 Gebrauch und setzt die Positionsmeldepflichten für bestimmte börsengehandelte Warenzertifikate aus.

Die WDV versteht unter börsengehandelten Warenzertifikaten verbriefte Inhaberschuldverschreibungen, die an einem inländischen Handelsplatz gehandelt werden und deren Rückzahlungsbetrag von der Wertentwicklung einer Ware oder eines Warenkorbs abhängt. Das Positionslimit für börsengehandelte Warenzertifikate, deren Emissionsvolumen max 10 Mio Stück beträgt, wird auf 2,5 Mio Stück festgesetzt. Zudem werden bestimmte Positionsmeldungen für börsengehandelte Warenzertifikate, deren Emissionsvolumen max 2,5 Mio. Stück beträgt, ausgesetzt.

Die WDV soll am in Kraft treten.

Rubrik betreut von: Florian Studer
Florian Studer ist Manager bei Deloi...
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