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PKW-Auslandsleasing: VwGH hat noch nicht darüber abgesprochen, ob ab 2004 Umsatzsteuerpflicht besteht!
Replik auf den Beitrag von Wagner in SWK-Heft 30/2010, S 898
In SWK-Heft 30/2010, S 898, führt Wagner aus, der VwGH habe in den Erkenntnissen vom , 2008/15/0109, vom , 2007/15/0275, und vom , 2008/13/0203, der von mir zunächst in der Literatur (SWK-Heft 11/2005, S 401) und sodann als Referent in der UFS-Entscheidung vom , RV/0669-L/07, vertretenen Rechtsansicht eine Absage erteilt, indem er im zweitgenannten Erkenntnis der in der UFS-Entscheidung vom , RV/1034-W/06, ausdrücklich geäußerten gegenteiligen Ansicht nicht entgegengetreten ist. Tatsächlich hat der VwGH nur im zweitgenannten Erkenntnis die Frage, ob eine andere Besteuerung als nach § 1 Abs. 1 Z 2 lit. b UStG 1994 vorzunehmen ist, gestreift.
1. Worüber hat der VwGH abgesprochen?
Wörtlich führt der VwGH aus: "In der gegenständlichen Beschwerde findet sich ergänzend der Hinweis, Mehrwertsteuer falle an, wenn Gegenstände des Unternehmens ‚privat verwendet werden', da die ‚Privatnutzung der Mehrwertsteuer unterliegt'. Dass aber tatsächlich eine ‚Privatnutzung' erfolgt sei, ist dem Verwaltungsakt nicht zu entnehmen, wurde im Verfahren vor der belangten Behörde weder vom Finanzamt noch von der mitbeteiligten Partei vorgebracht und wird auch in der Beschwerde nicht behauptet."
Damit hat aber der VwGH inhaltlich überhaupt n...