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Nationalrat beschließt Erweiterung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofs
Der Nationalrat hat in seiner Plenarsitzung am ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Rechnungshofgesetz 1948, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, einstimmig beschlossen. Das Gesetz sieht die Erweiterung der Prüfungsbefugnisse des Rechnungshofs vor: In Zukunft können Gemeinden über 10.000 Einwohner (bisherige Schwelle: 20.000 Einwohner), somit insgesamt 71 Gemeinden österreichweit, geprüft werden. Zusätzlich kann eine Landesregierung oder ein Landtag bei Gemeinden unter 10.000 Einwohnern eine Prüfung beantragen.