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Investitionszuwachsprämie
• Gemäß § 108e Abs. 1 EStG 1988 kann für den Investitionszuwachs bei prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern eine Investitionszuwachsprämie von 10 % geltend gemacht werden. Nicht zu den prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern zählen u. a. Personen- und Kombinationskraftwagen, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung dienen. Bei den Rennautos Porsche 911 GT 3 Cup Modell 2005, Aston Martin DBR 9 und Porsche 911 RSR MY 2004 handelt es sich nicht um Personenkraftwagen im Sinne des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 und des § 108e Abs. 2 EStG 1988. - (§ 108e Abs. 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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