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Steuerfallen im Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe
Gefahr von steuerlich unerwünschten Ergebnissen im Zusammenhang mit der Aufgabe von Betrieben
Jährlich geben rund 5.500 Unternehmer in Österreich ihr Unternehmen an einen Nachfolger ab.Doch befinden sich vielen Unternehmer in der Position, dass sie keinen Nachfolger bzw. Übernehmer für ihren Betrieb finden. Ihnen bleibt oft nur die Möglichkeit der Betriebsaufgabe, was die grundsätzliche Steuerpflicht des Aufgabegewinnes zur Folge hat. Um soziale Härten in diesem Zusammenhang zu vermeiden, hat der Gesetzgeber unter bestimmten Bedingungen steuerliche Begünstigungen vorgesehen. Im vorliegenden Beitrag sollen einige Konstellationen aufgezeigt werden, welche in der Praxis mitunter zu unerwarteten und vor allem unerwünschten Ergebnissen bei Betriebsaufgaben führen können.
1. Gesetzliche Grundlagen
Anlässlich der Betriebsaufgabe ist mittels einer gesonderten Gewinnermittlung ein Aufgabegewinn zu berechnen. Das ist jener Betrag, um den die Erlöse für die veräußerten Wirtschaftsgüter zuzüglich des gemeinen Wertes der in das Privatvermögen übernommenen Gegenstände den Buchwert des Betriebsvermögens übersteigen.
S. S 559Für den auf diese Art ermittelten Aufgabegewinn bestehen folgende steuerliche Erleichterungen:
1.1. Hälftesteuersatz
Der Steuersatz für den Aufgabegewinn gemäß § 24 i. V. m. § 37 Abs. ...