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Keine Geschäftsführerhaftung bei zu niedrigen Vorauszahlungen
Keine Geschäftsführerhaftung bei zu niedrigen Vorauszahlungen (§ 9 Abs. 1 BAO)
Im Fall von Nachforderungen an Körperschaftsteuer, die auf einer Schätzung wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen beruhen, liegt die schuldhafte Pflichtverletzung nicht in der unterlassenen Erhöhung der Körperschaftsteuervorauszahlungen, da aus § 24 Abs. 3 Z 1 KStG i. V. m. § 45 Abs. 1 und 4 EStG eine Verpflichtung des Abgabepflichtigen zur Anpassung der Vorauszahlungen nicht zu entnehmen ist ().