Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
AfA für ein Mietgebäude ab Anschaffung
AfA für ein Mietgebäude ab Anschaffung (§ 7 Abs. 1 EStG)
Da für die AfA der Zeitpunkt der Bezahlung der Anschaffungskosten nicht von Belang ist, sind die Anschaffungsnebenkosten - auch wenn sie erst im Folgejahr anfallen - bereits im Jahr der Anschaffung in die AfA-Basis einzubeziehen ().