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Liebhaberei bei Eigentumswohnung und Verkauf
Liebhaberei bei Eigentumswohnung und Verkauf (§ 2 EStG)
Wird eine Vermietung einer Eigentumswohnung aufgrund eines nachträglich gefassten freiwilligen Entschlusses des sich Betätigenden (private Motive; hier: Gelegenheitsverkauf) vor Erzielung eines Gesamtüberschusses der Einnahmen über die Werbungskosten eingestellt, so ist sie als Liebhaberei zu beurteilen. Veräußerungsüberschüsse im außerbetrieblichen Bereich (hier: Spekulationsgewinn aus der Veräußerung einer Eigentumswohnung) sind im Rahmen der Liebhabereibeurteilung nicht in die Gesamtüberschussbetrachtung mit einzubeziehen (-F/08).