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Fremdvergleich
• Die bloße Erklärung, die Rechte an einem Wirtschaftsgut künftig (nur mehr) als Treuhänder für einen anderen ausüben zu wollen, entspricht nicht den Kriterien für die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen. - (§ 24 Abs. 1 lit. b BAO), (Abweisung)
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