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Nichtabzugsfähige Aufwendungen
• Bei den Aufwendungen zum Erwerb des Privatpilotenscheines handelt es sich nach der Lebenserfahrung nicht um solche nach § 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988, sondern um solche der allgemeinen Lebensführung. Maßnahmen, die der privaten Lebensführung dienen, sind aber nicht abzugsfähig. - (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988), (Abweisung)
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