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SWK 27, 20. September 2010, Seite R 64
Hausdurchsuchungsbefehl
• Ist die Mieterin einer durchsuchten Wohnung Betroffene i. S. d. § 93 Abs. 1 FinStrG, ist der Hausdurchsuchungsbefehl auch an sie zu richten. - (§ 93 Abs. 1 FinStrG), (Abweisung)
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