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Haftungsverfahren - Abrechnungsbescheid
• Meinungsverschiedenheiten zwischen den Haftenden und der Abgabenbehörde über die Gebarung auf dem Abgabenkonto sind nicht im Haftungsverfahren, sondern in einem über Antrag auszulösenden Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheids gemäß § 216 BAO auszutragen. - (§ 9 BAO), (Abweisung)
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