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Haftungsbescheid
• Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung im Berufsverfahren können nicht mit Erfolg gegen den Haftungsbescheid erhoben werden, solange Bescheide über den Abgabenanspruch dem Rechtsbestand angehören. Bei Bekämpfung sowohl des Haftungs- als auch des maßgeblichen Bescheids über den Abgabenanspruch ist zunächst über die Berufung gegen den Haftungsbescheid zu entscheiden. - (§ 9 BAO), (Abweisung)
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