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SWK 26, 10. September 2010, Seite R 61
Außergewöhnliche Belastung
• Ausgaben (Flugkosten, Telefonkosten etc.) im Zusammenhang mit regelmäßigen Besuchsreisen zur geschiedenen Ehefrau bzw. zum Sohn stellen keine außergewöhnliche Belastung dar. - (§ 34 EStG 1988), (Abweisung)
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