Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 26, 10. September 2010, Seite S 785

Zum Pendlerpauschale bei Teilzeitbeschäftigung

Auch bei geringfügigen Teilzeitarbeitsverhältnissen besteht ein Anspruch auf das Pendlerpauschale

Thomas Kühbacher

Ob Arbeitnehmern, die im Rahmen eines Teilzeitarbeitsverhältnisses lediglich an einzelnen Wochentagen beschäftigt sind und daher nur an solchen Tagen den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurücklegen müssen, das Pendlerpauschale bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen zusteht, ist strittig. Neuerdings hat der UFS in einem Fall sogar einen aliquoten Anspruch befürwortet.

1. Rechtliche Ausgangssituation

Nach § 16 Abs. 1 Z 6 EStG gehören Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte grundsätzlich zu den Werbungskosten. Beträgt allerdings die einfache Fahrstrecke höchstens 20 km, sind derartige Ausgaben bereits durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z 1 EStG) abgegolten. Ist jedoch der einfache Arbeitsweg länger als 20 km und die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, steht dem Steuerpflichtigen gestaffelt je nach Entfernung ein Pauschbetrag von maximal 1.857 Euro jährlich zu ("kleines Pendlerpauschale"; § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b EStG). Kann dem Steuerpflichtigen die Benützung eines Massenverkehrsmittels hingegen zumindest hinsichtlich der halben Fahrstrecke nicht zugemutet werden, so gewährt der österreichische Gesetzgeber bereits ab einer Mindestentfernung von 2 km einen Pauschbetrag von ...

Daten werden geladen...