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Großes Pendlerpauschale wegen unzumutbar langer Wegzeit
Großes Pendlerpauschale wegen unzumutbar langer Wegzeit (§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG)
Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf dem täglichen Dienstweg ist das Verhältnis zwischen der Tageswegzeit und der täglichen Normalarbeitszeit miteinzubeziehen. Für Dienstnehmer in Vollzeitbeschäftigung stellt eine tägliche Wegzeit von drei Stunden pro Tag einen entfernungsunabhängigen Richtwert für eine Zumutbarkeitsobergrenze dar ( RV/0311-G/08).