zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 19, 1. Juli 2010, Seite K 13

Löschung von Steuerschulden und Betriebsausgaben

Löschung von Steuerschulden und Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG)

Zahlungen an Umsatzsteuerzahllasten (Bruttoverrechnung) kommen insoweit als Betriebsausgaben in Betracht, als diese auch tatsächlich mit Umsatzsteuerzahllasten verrechnet werden. Im Fall der Löschung von Abgabenschulden sind der Grundsatz der Anrechnung auf die älteste Schuld und die Verrechnung allfällig entstandener Guthaben aus Umsatzsteuervorauszahlungen bei der Zuordnung der strittigen Zahlung zu beachten ().

Daten werden geladen...