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Nochmals: Wiederaufnahme in jedem Fall?
SWK-Leser Mag. Alfred Holzinger, Steuerberater in Feldkirchen, schreibt uns:
"Mit demselben Datum, an dem in SWK-Heft 16/2010, T 91, ein Artikel des Steuerinsiders zum Thema ‚Wiederaufnahme in jedem Fall?' abgedruckt wurde, ist in meiner Kanzlei der extremstmögliche Fall vorgefallen: Per tauchte ein Wiederaufnahmebescheid mit der Begründung ‚die Auswirkungen können nicht als geringfügig angesehen werden' auf, und zwar mit einer Abweichung von 0,00 - in Worten: null Komma null - Euro: Der neu festgesetzte Betrag von 1.840,46 Euro entsprach nämlich exakt (!) dem bisher (vorher) festgesetzten Betrag."