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Verfahren: Berufung
• Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Berufung den in § 250 Abs. 1 BAO bezeichneten Erfordernissen entspricht, ist davon auszugehen, dass der Rechtsschutz nicht durch einen überspitzten Formalismus beeinträchtigt werden darf. - (§ 250 Abs. 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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