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Grundstückshandel bei einem Architekten
Grundstückshandel bei einem Architekten (§ 23 EStG)
Der Beschwerdeführer, ein Architekt, hat 1996 eine unbebaute Liegenschaft erworben und von April bis Oktober 1997 darauf vier Reihenhäuser errichtet. 1997 wurde ein Reihenhaus und 1998 zwei weitere verkauft. Das vierte Reihenhaus wurde vermietet. Im Jahr 2000 erwarb der Beschwerdeführer eine weitere Liegenschaft und suchte um Baubewilligung für vier weitere Reihenhäuser an. Der VwGH bestätigte die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels ().