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Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahren
• Die Abwicklung eines Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahrens steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Warenbewegung selbst. Derartige Leistungen sind steuerpflichtig. - (§ 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994), (Abweisung)
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