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SWK 30, 20. Oktober 2010, Seite R 69
Verfahren: Schätzung
• Die Vornahme der Schätzung steht nicht im Ermessen der Behörde. Die Behörde hat bei Vorliegen der Voraussetzungen diese zwingend vorzunehmen. - (§ 184 BAO), (Abweisung)
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