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Altlastensanierungsgesetz
• Nach § 2 Abs. 8a ALSAG ist ein Deponiedichtungssystem im Sinne dieses Bundesgesetzes ein technisches System zur Verhinderung von Schadstofftransporten in den Untergrund, bestehend aus der Deponiebasisdichtung und dem Basisentwässerungssystem. - (§ 2 Abs. 8a ALSAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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