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ÖBA 1, Jänner 2020, Seite 15

Neue EU-Whistleblower-Richtlinie

Mit der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, werden EU-weit Mindeststandards für den Schutz von Hinweisgebern eingeführt. Bisher war der Hinweisgeberschutz in der EU nur bruchstückhaft geregelt. Zudem war er in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich bzw. in den verschiedenen Politikbereichen uneinheitlich gestaltet.

Die Richtlinie legt Mindeststandards für den Hinweisgeberschutz fest und deckt dabei ein breites Spektrum an Rechtsbereichen ab. So werden u.a. Verstöße in den Bereichen Öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte, Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit und Produktkonformität, Verkehrssicherheit und Umweltschutz von der Richtlinie berücksichtigt, sofern diese nicht von einschlägigen anderen Vorschriften, wie beispielsweise durch die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR), die CRD IV, die MiFID II oder die Richtlinie (EU) Nr. 1286/2014 (PRIIPs-VO) etc., geregelt sind. Den Mitgliedstaaten steht es jedoch frei, die Vorschriften auch auf andere Bereiche auszuweiten.

In den persönlichen Anwendungsbereich...

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