Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 1, 1. Jänner 2010, Seite R 1
Festsetzungsbescheide
• Festsetzungsbescheide nach § 201 BAO haben aber die gesamte Abgabe festzusetzen und nicht bloß die Nachforderung zu enthalten, um welche sich die Selbstberechnung als zu niedrig erweist. - (§ 201 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()