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Sicherstellungsverfahren
• In einem Sicherstellungsverfahren muss zwar nicht (abschließend) entschieden werden, ob der Abgabenanspruch tatsächlich entstanden ist, der Sicherstellungsauftrag muss allerdings eine schlüssige Begründung erhalten, warum die Abgabenbehörde den Abgabentatbestand als verwirklicht ansieht. Abgabenanspruch ist auch der Rückforderungsanspruch eines zu Unrecht in Anspruch genommenen Vorsteuerüberhangs, wobei es nicht darauf ankommt, ob ein Guthaben ausbezahlt worden ist. - (§ 232 BAO), (Abweisung)
(, 0144)