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SWK 1, 1. Jänner 2010, Seite W 6

6,01 % ASVG-Verzugszinsen im Jahr 2010

Nach § 59 Abs. 1 ASVG berechnet sich der jeweils für ein Kalenderjahr geltende Hundertsatz für Verzugszinsen aus der jeweiligen von der Oesterreichischen Nationalbank verlautbarten Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen im Oktober des dem Kalenderjahr vorangegangenen Jahres zuzüglich drei Prozentpunkten. Die Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen hat im Oktober 2009 3,01 % betragen. Für rückständige Beiträge werden 2010 somit Verzugszinsen in der Höhe von 6,01 % in Rechnung gestellt.

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