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SWK 1, 1. Jänner 2009, Seite S 26

Geschäftsfähigkeit und "Rückabwicklung" einer Grundbuchseintragung

Die bei der Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges einsetzende Grunderwerbsteuerbefreiung berührt nicht die Eintragungsgebühren

Karl-Werner Fellner

Die unwirksame Inanspruchnahme der Gerichte und Justizbehörden durch eine nicht handlungsfähige Person kann keine Gerichtsgebühren auslösen; andererseits unterliegt die neuerliche Einverleibung des Eigentums an einer Liegenschaft im Grundbuch anders als im Bereich des Grunderwerbsteuerrechts wiederum den Gerichtsgebühren: Bemerkungen zum Erkenntnis des .

1. Sachverhalt

Mit dem angeführten Erkenntnis wurde die Beschwerde gegen einen Bescheid der Präsidentin eines Landesgerichtes betreffend Eintragungsgebühr als unbegründet abgewiesen. Nach der Sachverhaltsdarstellung des Erkenntnisses wurde für den Erstbeschwerdeführer zunächst das Eigentumsrecht an einer Liegenschaft aufgrund eines mit dem Zweitbeschwerdeführer als Verkäufer abgeschlossenen Kaufvertrages vom im Grundbuch einverleibt. Die dafür angefallene Eintragungsgebühr wurde im Wege der Selbstberechnung entrichtet.

Am errichteten die beiden Beschwerdeführer einen Vertrag, in dem vereinbart wurde, dass der Kaufvertrag vom "wegen Geschäftsunfähigkeit" des Erstbeschwerdeführers (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages vom ) einvernehmlich "rückabgewickelt" werde.

Mit dem angefochtenen Bescheid...

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