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Vorsteuerabzug und NoVA-Erstattung für Gästewagen
UFS zu den kleinen Unterschieden mit großer Wirkung
Viele Gastronomiebetriebe bieten als zusätzlichen Service die Beförderung ihrer Gäste an. Beliebt ist neben der Abholung von Flughafen und Bahnhof auch der Transport zu Freizeitaktivitäten wie Schifahren und Wandern oder das Heimbringerservice von Diskotheken. Die Anschaffungskosten und Betriebskosten für die dabei verwendeten Fahrzeuge lassen sich durch die Erstattungsmöglichkeit für Normverbrauchsabgabe (NoVA) und Vorsteuer erheblich reduzieren. Anhand eines vor kurzem durch den UFS beurteilten Sachverhaltssollen die Unterschiede aufgezeigt werden, die gravierende Auswirkungen haben können. Bemerkenswert ist, dass die Verwaltungsübung großzügiger ist als die Berufungsbehörde.
1. Sachverhalt
Der Berufungswerber betrieb neben einem Hotelrestaurant auch ein Pub. Er erwarb im Dezember 2006 einen neuen Audi A6 Allroad Quattro (Anschaffungskosten brutto etwa 50.000 Euro) zur Gästebeförderung und beanspruchte die Erstattung von NoVA (ca. 4.600 Euro) und Vorsteuern (ca.8.500 Euro).
Ein Fahrtenbuch wurde nicht geführt, und auch nach Aufforderung durch die Behörde legte der Berufungswerber nur einige wenige Prospekte und Aufstellungen sowie Erklärungen vor. Darin bestätigten zwei Bedienstete ...