Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Privilegien - aber nur für Sportvereine?
Einkommensteuerbefreiung für pauschale Reiseaufwandsentschädigungen geplant
Im Ministerialentwurf eines Abgabenänderungsgesetzes (AbgÄG) 2009 ist eine Einkommensteuerbefreiung für pauschale Reiseaufwandsentschädigungen vorgesehen, die von gemeinnützigen, auf dem Gebiet des Körpersports tätigen Rechtsträgern an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer gewährt werden. Die Entschädigungen dürfen bis zu 30 Euro pro Einsatztag, höchstens 540 Euro monatlich, betragen (§ 3 Abs. 1 Z 16c EStG n. F.). Die Steuerbefreiung ist als Freibetrag konzipiert; bei Auszahlung höherer Beträge ist nur der übersteigende Betrag steuerpflichtig.
1. Ausgangslage
Sportvereine und deren Aktive wurden schon bisher mit Glacéhandschuhen angefasst. Die Vereine genießen weitreichende Steuerbefreiungen, die Aktiven umfangreiche Privilegien hinsichtlich ihrer Werbungskosten und Reisekostenersätze. Diese waren aber nur in Richtlinien vorgesehen und hatten in einem Rechtsmittelverfahren keinen Bestand. Auch Befreiungen des Sozialversicherungsrechts wurden zuletzt infrage gestellt. Damit lag es nahe, Steuerbefreiungen und in absehbarer Zeit offenbar auch Beitragsbefreiungen von "Kostenersätzen" für "Sportler" in die Form von Gesetzesbestimmungen zu gießen. Nach Ansicht des Staatssekretärs im BMF, Reinhold Lopatka,...