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Unternehmereigenschaft
• Werden Einnahmen lediglich vorgetäuscht, fehlt es an der gemäß § 2 UStG 1972 und 1994 zur Unternehmereigenschaft erforderlichen Voraussetzung einer Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. - (§ 2 UStG 1994), (Abweisung)
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